RECHTLICHES
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: Mai 2025 · Unruh Uhrmacherwerkstatt, Rämistrasse 12, 8001 Zürich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Reparatur-, Service- und Restaurierungsleistungen, die Unruh Uhrmacherwerkstatt (nachfolgend «Unruh» oder «wir») für ihre Kundinnen und Kunden erbringt. Mit der Übergabe einer Uhr oder der Bestätigung eines Auftrags stimmen Sie diesen Bedingungen zu.
§ 01
Auftragserteilung und Auftragsbestätigung
Ein Auftrag kommt zustande, wenn Unruh die Uhr zur Bearbeitung entgegennimmt und dem Kunden einen schriftlichen Auftragsschein aushändigt. Bei Aufträgen, die per Kontaktformular oder telefonisch angebahnt werden, gilt die Übergabe der Uhr in der Werkstatt als Vertragsabschluss.
Kostenvoranschläge sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Bei aufwändigen Restaurierungsprojekten erfolgt die endgültige Preisfestlegung nach einer Befundaufnahme am Werkstücktisch.
§ 02
Leistungsumfang
Der vereinbarte Leistungsumfang ergibt sich aus dem Auftragsschein. Werden bei der Bearbeitung weitere Mängel festgestellt, informieren wir Sie, bevor zusätzliche Arbeiten ausgeführt werden. Notwendige Arbeiten, die den Kostenvoranschlag um mehr als 15 % überschreiten, bedürfen Ihrer ausdrücklichen Genehmigung.
Originalteile, die im Zuge einer Revision ausgebaut werden, können auf Wunsch zurückgegeben werden. Andernfalls werden sie fachgerecht entsorgt.
§ 03
Preise und Zahlungsbedingungen
Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Rechnung ist bei Abholung der Uhr fällig. Wir akzeptieren Barzahlung sowie gängige Kartenzahlungen.
Bei nicht abgeholten Uhren können nach einer schriftlichen Fristsetzung von 30 Tagen Lagergebühren von CHF 5 pro Tag erhoben werden.
§ 04
Lieferfristen und Abholungstermine
Geschätzte Fertigstellungszeiten werden auf dem Auftragsschein vermerkt. Sie verstehen sich als Richtwerte, nicht als verbindliche Zusagen. Verzögerungen, die sich aus dem Beschaffen von Ersatzteilen oder aus einem unerwarteten Befund ergeben, teilen wir Ihnen zeitnah mit.
Batteriewechsel und einfache Servicearbeiten werden in der Regel innerhalb derselben Woche abgeschlossen. Für aufwändige Revisionen und Restaurierungsprojekte bitten wir erfahrungsgemäss um 3 bis 8 Wochen.
§ 05
Gewährleistung
Auf durchgeführte Werkstattarbeiten gewähren wir eine Sachgewährleistung von 12 Monaten. Diese gilt für die ausgeführten handwerklichen Leistungen und die eingebauten Teile. Nicht abgedeckt sind Schäden durch unsachgemässe Handhabung, Wasserschäden ausserhalb der geprüften Dichtigkeit oder normale Abnutzung nach der Übergabe.
Im Gewährleistungsfall bringen Sie die Uhr bitte mit dem Auftragsschein zur erneuten Prüfung. Berechtigt festgestellte Mängel werden kostenlos behoben.
§ 06
Haftung und Sorgfaltspflicht
Wir gehen mit Ihrer Uhr mit der Sorgfalt einer Fachperson um. Für Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz unsererseits entstehen, haften wir unbeschränkt. Bei leichter Fahrlässigkeit ist unsere Haftung auf den Auftragswert begrenzt.
Für Uhren mit besonderem Sammlerwert empfehlen wir, uns vorab über den Schätzwert zu informieren, damit wir gemeinsam den angemessenen Umfang der Arbeiten festlegen können.
§ 07
Eigentumsvorbehalt und Pfandrecht
Bis zur vollständigen Bezahlung der Rechnung verbleibt die Uhr im Eigentum von Unruh. Wir sind berechtigt, ein Werkunternehmerpfandrecht auf das bearbeitete Stück geltend zu machen, soweit dies nach schweizerischem Recht (Art. 895 ZGB) vorgesehen ist.
§ 08
Datenschutz
Die für die Auftragsabwicklung erforderlichen personenbezogenen Daten werden vertraulich behandelt. Einzelheiten zur Datenverarbeitung entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung.
§ 09
Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt ausschliesslich schweizerisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB ist Zürich, soweit gesetzlich zulässig.
Bei Meinungsverschiedenheiten sind wir grundsätzlich bereit, eine einvernehmliche Lösung zu suchen, bevor formelle Schritte eingeleitet werden.
§ 10
Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine rechtlich zulässige Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Klausel möglichst nahekommt.
Fragen zu diesen Bedingungen?
Wir klären das gerne persönlich — in der Werkstatt oder per E-Mail.